Crowdfunding ist weiter populär

In den 30 Monaten davor waren es lediglich 70 Millionen. Das geht aus einer Studie des Ifo-Instituts und der Universität Bremen für das Bundesfinanzministerium hervor.

Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364 Millionen Euro vermittelt.

 

Die Wachstumsrate habe 197 Prozent pro Jahr betragen. „Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des Ifo-Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in Bremen, ergänzt, dass er „gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial“ sehe. „Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht werden.“ Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern. Das Wachstum in den letzten Jahren sei vor allem von den Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro entfallen.

 

Darlehen mit Erfolgsbeteiligung verwendet

 

Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen hätte ihre Wirkung gezeigt. Mittlerweile würden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung  und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet.

 

Anlagebeträge von exakt 1000 Euro

 

Außerdem kommen mehr Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch würden häufiger Anlagebeträge von exakt 1000 Euro investiert, bis zu denen keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist. Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten würden die Ausnahmeregelungen kaum angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der Prospektpflicht ermöglichen. pm, ifo, mei