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Europa im Blick  ·  21. Juni 2019

Hohe Strafen für Zerstörung der Europafahne

Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, planen die Länder offenbar eine Strafverschärfung, wenn die Symbole der EU diffamiert werden. Darunter fällt laut Zeitung auch die EU-Hymne. 

 

Demnach droht demjenigen, der eine öffentlich gezeigte EU-Flagge "entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht", künftig eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Initiator der Gesetzesverschärfung ist Sachsen. 

 

Gegen böswillige Verächtlichmachung schützen

 

Bisher sind in Deutschland nur die Flaggen und Hoheitszeichen von ausländischen Staaten strafrechtlich vor Zerstörung gesichert. Die Fahne der EU fällt nicht darunter. Angriffe "auf das Ansehen der Symbole der Europäischen Union" seien aber nicht hinnehmbar, heißt es in dem geplanten Gesetz. Es sei "ein Gebot der Selbstachtung und Selbstbehauptung", dass die Bundesrepublik als ein Gründungmitglied der EU diese gegen "gegen böswillige Verächtlichmachung schützt". pm, ots

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