YouTube ist der wichtigste Kanal für Videos

Das sind einige der Ergebnisse des aktuellen Web-TV-Monitors 2019, der im Auftrag der BLM und der LFK erstellt und heute im Rahmen des Stuttgarter Innovationskongresses "Media Tasting" vorgestellt wurde. 

 

Sozialen Medien komme eine zentrale Rolle bei der Vermarktung von Onlinevideo-Inhalten zu. Während YouTube von 90 Prozent der Video-Anbieter genutzt werde, gefolgt von Facebook (71%) und Instagram (59%), hat sich die Anzahl der Video-Angebote mit einer eigenen Web-Präsenz seit 2014 halbiert. Konsequenterweise stellt für 51% der Anbieter die Youtube-Monetarisierung auch die wichtigste Erlösquelle dar.

 

Instagram bietet hohes Monetarisierungspotenzial

 

Daneben böten vor allem die großen Reichweiten auf Instagram ein hohes Monetarisierungspotenzial: Die insgesamt 1.900 untersuchten Video-Influencer hätten eine Brutto-Reichweite von rund 175 Millionen Followern. Etwa 12% der Video-Uploads auf Instagram enthalten bereits Werbeplacements. 

 

Hohes Marktwachstum erwartet 

 

Die hiermit verbundenen Erwartungen seien groß: Nach Schätzung von Goldmedia werde der Markt für Online-Videowerbung bis 2023 auf über eine Milliarden Euro netto wachsen. 80% der befragten Onlinevideo-Anbieter meldeten bereits heute gestiegene Abrufzahlten, 40% sogar starke Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr. 

 

Eine moderne Regulierung ist unverzichtbar 

 

"Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich der Online-Video-Markt dynamisch weiterentwickelt und seine wirtschaftliche Bedeutung beständig zunimmt. Gleichzeitig sehen die Anbieter vor allem in den unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen das größte Hemmnis für die weitere Entwicklung dieses Marktes", betont Siegfried Schneider, Präsident der BLM. "Für lineare Livestreaming-Angebote, die derzeit fast 30% des Gesamtangebots ausmachen, ist nach gültigem Recht eine Rundfunklizenz notwendig, wenn es sich um journalistisch-redaktionelle Angebote handelt. Diese sollte im kommenden Medienstaatsvertrag durch eine qualifizierte Anzeigepflicht ersetzt werden. Ebenso sollten lineare und nichtlineare Angebote gleichem Recht unterliegen." pm, ots, mei