Kirchenasyl nicht an die große Glocke hängen

 „In aller Regel möchte die Gemeinden nicht, dass sie oder die Menschen, denen Kirchenasyl gewährt wurde, in die öffentliche Diskussion kommen“, sagt Joachim Lipsch, Leiter der Abteilung Flucht und Migration bei der Diakonie Hessen in Frankfurt. 

 

Natürlich gebe aber auch Fälle, wo es die betroffenen Kirchengemeinden für politisch opportun hielten, auf das Thema Kirchenasyl aufmerksam zu machen. So zum Beispiel im vergangenen Jahr die Evangelische St.-Georgsgemeinde in Steinbach, die einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt. Der junge Mann aus Somalia kam, nachdem er sechs Monate im Asyl der Kirche verbrachte, in ein reguläres Asylverfahren in Deutschland. Der Mann gehörte zu den sogenannten Dublin-Fällen. Er war in Bulgarien erstmals als Asylbewerber in der EU registriert worden und sollte im Rahmen der Dublin-Übereinkunft der EU-Mitgliedsstaaten dorthin wieder zurückgebracht werden. 

 

Afghanen beantragen Kirchenasyl

 

Derzeit, so der Flüchtlingsexperte Lipsch, gebe es in Hessen rund 20 Fälle von Kirchenasyl innerhalb der evangelischen Kirche. „In der Mehrzahl sind es Fälle im Zusammenhang mit dem Dublin-Verfahrens“, erläutert Lipsch. Erstmalig sei dieser Personenkreis in Bulgarien und Italien als Flüchtling registriert worden. Wie Lipsch festgestellt hat, würden in letzter Zeit vermehrt Afghanen um Kirchenasyl nachfragen. Er führt das auf die aktuelle politische Situation zurück, die für eine große Verunsicherung unter den afghanischen Flüchtlingen sorgen würde. Da aktuell medienwirksam Afghanen wieder aus Deutschland in ihr Heimatland abgeschoben werden, kursierte bei den afghanischen Flüchtlingen die Angst, dass alle Afghanen wieder in ihre Heimat zurück müssten. Lipsch vermutet sogar, dass diese Verunsicherung politisch geschürt werde. Unabhängig hiervon lebten derzeit im Kirchenasyl Menschen aus Syrien, Eritrea und Somalia.

 

Kirchengemeinde kommt auf die Diakonie zu

 

Wie Lipsch weiter erläutert, kämen in aller Regel die Kirchengemeinde auf die Diakonie zu, wenn ein Kirchenasyl für einen Flüchtling zur Debatte stünde. Dann beginne die Beratungen in dem jeweiligen Fall. Nach den Erfahrungen von Lipsch, konnte dadurch in rund 50 Prozent der Fälle ein Kirchenasyl verhindert und die Probleme des Betroffenen im Vorfeld gelöst werden. Natürlich gebe es auch Fälle, wo die Experten der Diakonie den Gemeinden von einem Kirchenasyl abrieten, da es später wahrscheinlich zu einer Abschiebung des Flüchtlings kommen werde. „Generell wollen wir aber alles tun, dass ein Kirchenasyl vermieden wird“, sagt Lipsch.

 

Die kirchlichen Räumlichkeiten dürfen nicht verlassen werden

 

Nachdem Asyl von der Kirche gewährt worden sei, dürfe der Flüchtling die kirchlichen Räumlichkeiten prinzipiell nicht verlassen. „Ausnahmen können bei schulpflichtigen Kindern gemacht werden“, so Lipsch. Die Daten der Betroffenen würden sofort nach Gewährung des Kirchenasyls an die Behörden weitergeleitet, da diese wissen müssen, wer sich wo in einem kirchlichen Asyl befinde. Aus rechtlicher Sicht, so der Flüchtlingsexperte der Diakonie weiter, wären die Behörden aber berechtigt, auch Menschen im kirchlichen Asyl, abzuschieben.

 

Das Kirchenasyl ist die "ultima Ratio"

 

Wolfgang Pax ist Leiter des Kommissariats der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und in seiner Funktion auch verantwortlich für das Kirchenasyl innerhalb der katholischen Kirche. Derzeit, so Pax, wäre zwei Personen im Bistum Fulda kirchliches Asyl gewährt worden. Dieser „einstellige Bereich“ sei auch in den vergangenen Jahren nicht überschritten worden. Für Pax stellt aber generell das Kirchenasyl die „ultima Ratio“ dar und nicht die Regel. Solche Fälle, so Pax, würden von den Gemeinden an das jeweilige Bistum herangetragen, das seinerseits die Fälle an das Kommissariat weiterleiten würden. Dort werde dann letztlich entschieden, ob ein Kirchenasyl in Frage kommen.

 

Zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise gab es 620 Kirchenasyle

 

Wie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft der „Asyl in der Kirche“ ermittelt hat, gebe es aktuell 316 Kirchenasyle in Deutschland. Betroffen davon seien 531 Menschen. Von diesen seien 141 Kinder. Bei über der Hälfte dieser 531 Personen handele es sich um sogenannte Dublin-Fälle.  Zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gab es laut der Bundesarbeitsgemeinschaft deutschlandweit 620 Kirchenasyle mit rund 1000 betroffenen Flüchtlinge. Damals zählten Bayern (125 Fälle) und Hessen (96 Fälle) zu den Spitzenreitern beim Kirchenasyl. mei

"