Maßnahmenkatalog gegen die sexuelle Gewalt im Sport

"Wenn ein Verband die von uns geforderten Maßnahmen zur Prävention bislang noch nicht umgesetzt hat, muss er sich per Eigenerklärung verpflichten, in einem bis 2021 laufenden Verfahren, acht Schritte nachweislich eingeführt zu haben. Wir beabsichtigen, ihn anderenfalls von Fördermitteln des Bundesinnenministeriums auszuschließen", sagte Staatssekretär Markus Kerber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"

 

Die geforderten Schritte umfassen die Einsetzung von Präventionsbeauftragten in der Verbandsführung, erweiterte Führungszeugnisse für im Kontakt mit Sportlern stehendes Personal, verpflichtende Verhaltensregeln, Weiterbildungen, sowie standardisierte Interventionspläne und Sanktionskataloge bei Verdachtsfällen. 

 

Finanzielle Konsequenzen bei der Olympiaförderung

 

Laut Kerber könnte es sogar schon vor 2021 zu Sanktionen seitens des Bundesinnenministeriums kommen: "Für die anstehenden Olympischen Spiele in Tokio haben wir mit dem DOSB vereinbart, dass bei Verstoß gegen die Erklärung die Entsendekosten für Athleten und Betreuer anteilig gekürzt werden. Wenn also Fehlverhalten publik wird, dann wird das auch in einer laufenden Olympiaförderung finanzielle Konsequenzen haben." pm, ots