Bei der Dürrehilfe zögerten die Landwirte

Rund 340 Millionen Euro wollen Bund und Länder an die deutschen Landwirte als Dürrehilfe verteilen. Auch betroffene landwirtschaftliche Betriebe in Hessen konnten seit November Anträge stellen und „Dürrehilfe“ beantragen. Auf Grund der offenbar schwachen Nachfrage bei den Landwirten verlängerte das hessische Landwirtschaftsministerium die Anmeldefrist für die Dürrehilfen bis zum 21. Dezember. 

 

Derzeit liegen den bewilligenden Ämtern rund 250 Anträge vor, sagt Julia Stoye, Sprecherin im Landwirtschaftsministerium. Von diesen Betrieben würden voraussichtlich 130 in diesem Jahr noch eine Vorschusszahlung erhalten. Bisher seien aber noch keine Gelder überwiesen worden. Es sei aber davon auszugehen, dass die ersten Zahlungen im Rahmen der Vorfinanzierung durch Bundesmittel noch in diesem Jahr noch geleistet würden, so die Ministeriumssprecherin. „Es wird für die 130 Betriebe voraussichtlich eine Vorschusszahlung in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro geben“, sagt Stoye. Es sei davon auszugehen, dass der Großteil der Anträge zur Dürrehilfe in den Bereich der Futterbaubetriebe in fließen wird. Räumliche Schwerpunkt bildeten die Landkreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg sowie der Vogelsbergkreis und der Landkreis Waldeck-Frankenberg.

 

Experte kritisiert das umständliche Verfahren

 

Burkhard Weber, Sprecher des Hessischen Bauernverbandes, verweist darauf, dass für die von der Dürre betroffenen Bauern 17,8 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Weber kritisiert aber das „umständliche Verfahren“, das viele Landwirte davon abhalte, Anträge zu stellen. „Wir wollen zwar nicht, dass das Geld mit der Gießkanne verteilt wird, aber die Hilfe muss schnell und unbürokratisch kommen“, so Weber.  Das sei bei der Dürrehilfe leider nicht gewährleistet. So müssten die Landwirte zum Beispiel ihre Bedürftigkeit nachweisen und Buchabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 vorlegen. „Das Wirtschaftsahr 2018 endet für die Landwirte aber erst am 30.06.2019“, sagt Weber. 

 

Nicht jeder Betrieb kann mit finanzieller Unterstützung rechnen

 

Und das ist nicht alles: Nicht jeder Betrieb wird nach dem heißen und trockenen Sommer 2018 mit finanzieller Unterstützung rechnen können. So sollen nur kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz von der „Dürrehilfe“ profitieren. 

Von den Hilfen ausgeschlossen sind Betriebe, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist oder die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte gewerblich und nicht landwirtschaftlich erzielen. Der Zuschuss soll bis zu 50 Prozent des Schadens abdecken, wird aber bei 500.000 Euro gedeckelt. Für Schäden unter 2500 Euro, gibt es demnach keinen Zuschuss. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen soll ebenfalls angerechnet werden.

 

18 Millionen Euro stehen zur Verfügung

 

Für die hessischen Bauern stehen rund 18 Millionen Euro „Dürrehilfe“ zur Verfügung. Dieser Betrag stellen zu gleichen Teilen Bund und Land bereit. „Durch diese Unterstützung wird aber nur ein kleiner Teil des Schadens abgedeckt“, so Verbandssprecher Weber. Denn die tatsächlichen Schäden durch den Dürresommer seien in Hessen wesentlich höher. So gehe das Land von Schäden von rund 180 Millionen Euro aus, die in der Land- und der Forstwirtschaft entstanden seien. Knapp 150 Millionen entfielen dabei auf die Landwirtschaft. Besonders betroffen seien dabei die Futterbaubetriebe, da durch die Dürre „auf den Wiesen nichts gewachsen“ sei und auch der Silomais „schlecht war“. Ebenfalls stark betroffen seien, so Weber weiter,, beispielsweise die Milchvieh- und Rinderhalter. „Bei den Betrieben dürfte die Entschädigung am größten ausfallen“, vermutet Weber.

 

Die Gelder sind als Vorauszahlung zu betrachten

 

Aber die Landwirte sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Gelder als Vorauszahlungen zu betrachten sind. Die Zahlungen seien nämlich an gewisse wirtschaftliche Entwicklungen geknüpft. Steigen nämlich beispielsweise im kommenden Frühjahr die Futtermittel- und Milchpreise, kann es passieren, dass Betriebe ihre Zuschüsse verzinst zurückzahlen müssen, weil sie in einem solchen Fall höhere Einnahmen generieren könnten.

Und wichtig sei für die Betriebe auch zu wissen, dass die Gelder auf Grund einer Plausibilitätsprüfung ausgezahlt würden. Später folge eine sehr genaue betriebswirtschaftliche Überprüfung. mei"