Solidaritätszuschlag schon im Jahr 2020 abschaffen

„Die Bundesregierung sollte gegensteuern, indem sie die für 2021 geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Steuerzahler auf 2020 vorzieht. Außerdem sollte sie die automatischen Stabilisatoren wirken lassen. Mit der Schuldenbremse ist das vereinbar. Im Bundeshaushalt die schwarze Null zu halten, ist demgegenüber nachrangig. Der Klimawandel hingegen ist kein Grund, neue Schulden zu machen, hier muss die Einführung eines einheitlichen CO2-Preises im Vordergrund stehen.“

 

Der Ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser sagt: „Der Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,1 Prozent ist vor allem durch eine Schwäche der deutschen Industrie verursacht. Deren Wertschöpfung sinkt infolge des sich zuspitzenden Handelskrieges und der weltweiten Absatzschwierigkeiten der Automobilindustrie seit nunmehr einem Jahr.“ Ein baldiges Ende dieser Schwäche sei nicht zu erkennen. Auch die Geschäftsaussichten der Dienstleister hätten sich verschlechtert. „Somit weitet sich die Industrieschwäche allmählich auf andere Wirtschaftsbereiche aus.“ Unterdessen hatte das Ifo-Institutden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Abschaffung des Solis für über 90 Prozent der Steuerzahler als „ersten Schritt“ begrüßt.

 

Der Vorschlag lässt gut verdienende Manager und Freiberufler außen vor

 

„Aber der Vorschlag lässt nicht nur gut verdienende Manager und Freiberufler außen vor, sondern auch große Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Angesichts der zerbrechlichen Konjunktur und des sich verschärfenden internationalen Steuerwettbewerbs ist das nicht sinnvoll. Deshalb sollte die vollständige Abschaffung des Soli, der vor fast 30 Jahren als befristete Abgabe eingeführt wurde, möglichst schnell folgen“, sagt der Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, Andreas Peichl.   

 

Sprünge bei den Steuersätzen machen keinen Sinn


Der Entwurf des Finanzministeriums (BMF) führt nach Ifo-Berechnungen dazu, dass ein Alleinstehender mit 40.000 Euro brutto im Jahr 332 Euro weniger Steuern zahlen muss. Bei 60.000 Euro brutto sind es 669 Euro. Ein Alleinverdiener-Paar ohne Kinder mit 80.000 Euro brutto spart zum Beispiel 724 Euro. Aber Peichl mahnt: „Die Verschiebung und Ausweitung der Gleitzone, ab der dann die Steuerpflicht beginnt, führt zu unsinnigen Sprüngen bei den Steuersätzen. Das ließe sich auch anders gestalten. So könnte man beispielsweise mit einem Freibetrag statt einer Freigrenze diese Sprünge verhindern und alle Steuerzahler und auch die Personengesellschaften entlasten.“ 
Den Ifo-Berechnungen zufolge, hätte die vollständige  Abschaffung des Soli positive Effekte auf das Arbeitsangebot von 133.000 Vollzeitstellen. Beim Entwurf des BMF wären es noch 112.000. Dies ließe sich bei einem Freibetrag von 16.000 Euro auf die Einkommensteuer erhöhen auf 121.000 Vollzeitstellen. pm, ifo