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Politics & Economics  ·  15. August 2019

Gewalt gegen Einsatzkräfte ist alarmierend

Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur jeder fünfte Beschuldigte auch verurteilt, wie eine MDR-Auswertung der staatsanwaltschaftlichen Anzeigenstatistik zeigt. Insgesamt ist in den drei Ländern in 2018 gegen 2.042 Personen ermittelt worden, die Einsatzkräfte angegriffen oder Widerstand geleistet haben sollen. Da immer nur der schwerste Tatvorwurf statistisch erfasst wird, kann die tatsächliche Zahl der Delikte höher sein. 

 

Gegen knapp die Hälfte der Beschuldigten haben die Staatsanwaltschaften Anklage erhoben oder einen Strafbefehlsantrag gestellt (957). Jede vierte Ermittlung wurde eingestellt (542). Die übrigen Verfahren dauern an oder wurden an andere Staatsanwaltschaften übergeben (352). Von den Anklagen und Strafbefehlsanträgen endeten bislang 447 mit einem Urteil, am häufigsten waren Geldstrafen (342). 393 Fälle befinden sich nach Stand April 2019 noch im gerichtlichen Verfahren. Um Polizeibeamten und Einsatzkräften besseren Schutz zu gewähren, hatte die Bundesregierung 2017 die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches (§§113-115 StGB) reformiert. Zudem wurde das Strafmaß verschärft. Darum ist ein Vergleich der Fallzahlen aus den Vorjahren nicht möglich. 

 

Die Wirkung des neuen Gesetzes wird bezweifelt

 

Ob das neue Gesetz Wirkung zeigt, wird von mehreren Seiten bezweifelt. Der "Berufsverband Rettungsdienst" bemängelt eine Überlastung der Staatsanwaltschaften. "Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung das Strafmaß erhöht hat, es bleibt aber aufgrund von fehlender Umsetzung in den Ländern leider ohne Wirkung", sagte ein Sprecher. Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag, hatte den Gesetzentwurf schon 2017 kritisiert. "Das Gesetz, das den Schutz von Rettungskräften und Vollstreckungsbeamten im Titel trägt, hat dieses Ziel in der Realität nicht erreicht, wie die Zahl der Fälle in 2018 zeigt." pm, ots  Quelle: MDR Exakt

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