Wegen Tierversuchen droht Deutschland Klage vor dem EUGH

Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). In der sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme monieren die Regelwächter, dass Deutschland mehr als 20 Vorgaben aus der entsprechenden EU-Richtlinie entweder gar nicht oder falsch beziehungsweise unzureichend umgesetzt hat.

 

Nach Auffassung der Kommission hat Deutschland im laufenden Vertragsverletzungsverfahren bislang keinen Entwurf oder Zeitplan dazu präsentiert, wie die Probleme behoben werden sollen. Es gebe keine zuverlässigen Hinweise darauf, dass das deutsche Gesetz bald in Einklang mit der EU-Richtlinie steht, moniert die Kommission. 

 

Vorgaben zum Betäuben und Töten von Versuchstieren

 

Bei den mutmaßlichen Versäumnissen geht es unter anderem um die Vorgaben zum Betäuben und Töten von Versuchstieren, zur behördlichen Kontrolle von Tierversuchen sowie zur Sachkunde des Personals. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage der "NOZ", das jüngste Schreiben der EU-Kommission "wird derzeit sorgfältig auf Fachebene geprüft". Weitere Details wollte das Ministerium mit Verweis auf das laufende Verfahren zunächst nicht nennen. 

 

Absolutes "Armutszeugnis" von Deutschland

 

Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder bezeichnete es als "absolutes Armutszeugnis", dass Deutschland nach Auffassung der Kommission gegen derart viele Vorgaben verstößt. Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, forderte die Bundesregierung auf, das deutsche Tierschutzgesetz zügig den europäischen Vorgaben anzupassen. "Die Zeiten sind vorbei, in denen das wirtschaftliche Interesse stets den Schutz der Tiere aushebeln darf", so Künast. Nach den jüngsten Zahlen sind in Deutschland im Jahr 2017 fast 2,8 Millionen Versuchstiere eingesetzt worden, davon wurden 740.000 unmittelbar getötet. pm ,ots