Das sind die Soforthilfen in europäischen Ländern für Selbstständige und Freiberufler

Niederlande

 

In den Niederlanden erhalten alle registrierten Solo-Selbstständigen für die Dauer von sechs Monaten (sogar rückwirkend zum 01.03.2020) ohne Vermögens- und Einkommensprüfung eine pauschale Summe von 1.050 Euro monatlich von der Handelskammer. Diese Summe erhöht sich bei einem Zweipersonen-haushalt auf 1.500 Euro. Hier führe der Weg also nicht über eine Arbeitsagentur. 

 

Frankreich

 

In Frankreich gibt es ein anderes Lösungskonzept für Kulturschaffende: wer hier als Künstler in den letzten 10 Monaten auf mehr als 507 Arbeitsstunden kommt, erhält das dortige Äquivalent zum deutschen ALG I. Hier gibt es jedoch eine baldige Anpassung, da die bisherige Ausfälle durch Absagen im Rahmen der Krise vorerst noch nicht zu diesem Minimum hinzugerechnet werden können und daher eine gewisse Anzahl von Kreativen vorerst nicht auf die Mindeststunden zum Erhalt dieser Hilfe kommen. 

 

Für Kleinstunternehmen, Selbständige und freie Berufen stellt die französische Regierung zusätzlich den Solidaritätsfonds als Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Beihilfen aus dem Solidaritätsfonds werden förderfähigen Unternehmen gewährt, die im April 2020 aufgrund der Covid-19 Krise einen Umsatzverlust von mindestens 50 Prozennt gegenüber April 2019 oder gegenüber dem durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 verzeichnen. Diese Hilfe kann mit einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro einhergehen, die an Bedingungen geknüpft ist. Auch Landwirte, Künstler, Autoren und Unternehmen, können vom Solidaritätsfonds profitieren. Die genauen Kriterien sind auf den Seiten der deutsch-französischen Industrie und Handelskammer nachzulesen.

 

Norwegen

 

Norwegen bedient sich eines Konzeptes für Freischaffende, das in etwa unseren Kurzarbeitergeldkriterien entspricht. Selbstständige Unternehmer*innen und Freiberufler, die die vollständige Grundlage ihres Einkommens oder Teile dessen durch die Corona-Pandemie verlieren, bekommen 80 Prozent ihres Durchschnittsgehalt der letzten drei Jahre von öffentlichen Behörden bezahlt.

Die Summe ist allerdings begrenzt (bis Gehaltsgruppe 6G). Die Kompensationen werden ab dem 17. Tag nach Ausfall des Einkommens gezahlt. (Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Norwegen – Selbstständige Unternehmer und Freiberufler.

 

Großbritannien

 

Über das Finanzamt wird in Großbritannien eine monatliche Finanzhilfe für Selbstständige abgewickelt. Wer bereits 2019 selbstständig war, mehr als die Hälfte seines Verdienstes durch diese selbstständige Arbeit erworben und hierbei unter 50.000 Pfund verdient und versteuert hat, erhält einen monatlichen Zuschuss von 80 Prozent des Vorjahresverdienstes, maximal jedoch 2.500 Pfund.

 

Nur wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat oder über dem Einkommensmaximum liegt erhält über dieses System keine Hilfe. Mieteinnahmen, Pensionen und Dividenden zählen ebenfalls nicht.

Erwähnenswert ist, dass die Betroffenen ohne einen Antrag gestellt zu haben, eine Zahlungszusage per Post erhielten. Dies ist ein prägnanter Vorteil, die Bearbeitung über das Finanzamt laufen zu lassen, welches bereits im Besitz sämtlicher relevanter personenbezogener Daten ist. 

 

Spanien

 

In Spanien wird akut an der Einführung einer Art Existenzmindestsicherung (Ingreso Minimo Vital) gearbeitet. Dieses soll über die Krise hinaus als eine äquivalente Variante zur deutschen Grundsicherung Bestand behalten.

Die Regierung ist dabei, die Details für die Umsetzung des Mindestvitaleinkommens (IMV) fertigzustellen. Es richtet sich in erster Linie jedoch an Haushalte in schwerster Armut, was ungefähr 20% der Gesamthaushalte entspricht und eröffnet die Möglichkeit, eine finanzielle Sicherung von 462,00 bis 1015,00 Euro (je nach Familienstand) zu erlangen. Die Fertigstellung der Maßnahme, die dem Ministerrat in der zweiten Maihälfte vorgelegt werden soll, wird in der Umsetzung im Juni dieses Jahres erwartet.

 

Belgien

 

Doch auch in Belgien wurde eine einheitliche Lösung gefunden. Selbstständige können hier für die Monate März, April und Mai Anspruch auf Überbrückungsrecht anmelden. Bei vollem Leistungsanspruch bekommen Selbstständige 1.291,69 EUR pro Monat, beziehungsweise 1.614,10 EUR pro Monat mit Familienlast. Für Selbstständige, die Anspruch auf die Teilleistung haben, beläuft sich die Leistung 645,85 EUR pro Monat, beziehungsweise 807,05 EUR pro Monat, mit Familienlast.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Leistung mit einem anderen Ersatzeinkommen (Rente, (zeitweilige) Arbeitslosigkeit) kumuliert werden. Die genauen Kriterien zur Einstufung sind auf der Seite des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige aufgelistet. (Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige.  

 

Schweiz

 

Selbstständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in der Schweiz Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.

Als Betroffen gilt, wer durch Schulschließungen, ärztlich verordnete Quarantäne, Schließung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes keine Einnahmen mehr erwirtschaften kann. Ebenso gilt dies für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbseinbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie eigene Veranstaltungen absagen müssen.

 

Um Härtefälle zu vermeiden, weitet der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz sogar noch auf Selbständigerwerbende aus, die nicht direkt von Betriebsschliessungen oder vom Veranstaltungsverbot betroffen sind. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-Ausgleichskassen pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10.000 Franken, aber 90.000 Franken nicht übersteigt.

Trifft dies zu, sieht die Hilfe höchstens 196 Franken pro Tag, maximal 5.880 Franken pro Monat, vor. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie. 

pm, mei

 

Quelle: https://www.vgsd.de/soforthilfen-fuer-selbststaendige-im-europaeischen-vergleich-in-anderen-laendern-deutlich-grosszuegiger/

 

Weitere Informationen: Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.

Internet: https://www.vgsd.de