Hintermeier Daily - Das Magazin zu Fragen der Zeit/The magazine on questions of the time
  • Start up
  • Journal
  • Redaktion
  • Kontakt
  • Media
Politics & Economics  ·  18. Dezember 2020

Land will Fleischkonzern Tönnies keine Lohnerstattungen wegen der Corona-Schließung geben

Wie das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt berichtet, hat das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die zuständige Behörde per Erlass angewiesen, entsprechende Anträge auf Entschädigungen abzulehnen.

 

Damit droht der Streit um die Lohnerstattungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zum Fall für Gerichte zu werden. Der Landschaftsver-band Westfalen-Lippe habe mit der Abarbeitung der Anträge bereits begonnen, teilte das Ministerium mit. Nach Informationen des Westfalen Blatts geht es insgesamt um eine Summe im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Das MAGS erklärte, den LWL per Erlass angewiesen zu haben, auf Grundlage eines vom Ministerium eingeholten Rechtsgutachtens keine Entschädigungen zu zahlen, wenn es "durch die Nichtbeachtung der bestehenden Schutzpflichten des Arbeitgebers zu einer Infektion des Arbeitnehmers mit Covid-19 gekommen ist". Das Ministerium erklärt dazu: "In diesen Fällen führt die arbeitgeberseitige Pflichtverletzung dazu, dass ein Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers fortbesteht." Damit entfalle der Entschädigungsanspruch. Dies treffe auf den Fall des Fleischkonzerns Tönnies und seiner Werkvertragsunternehmen zu.

 

Öffentliche Hand wird nicht für die Kosten aufkommen

 

Minister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte: "Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird." Auf welche Grundlage der LWL die Ablehnung konkret stützen und Pflichtverletzungen nachweisen soll, wollte das Ministerium mit Hinweis auf eine "möglicherweise notwendige juristische Klärung" nicht detailliert beantworten.

 

Corona-Ausbruch mit 1400 Infizierten

 

Mitte Juni war es im Tönnies-Stammwerk mit 6000 Mitarbeitern zum Corona-Ausbruch mit rund 1400 Infizierten gekommen. Der Betrieb wurde für vier Wochen geschlossen. Das Gesetz sieht eine Erstattung von Lohnkosten durch das Land vor, wenn Behörden Betriebe schließen und Quarantäne anordnen. Arbeitgeber können sich die gezahlten Löhne dann rückwirkend erstatten lassen.

 

Noch keine Bescheide erhalten

 

Der Tönnies-Konzern erklärte, noch keine Bescheide zu seinen Anträgen auf Lohnkostenerstattung erhalten zu haben und sich deshalb inhaltlich nicht äußern zu wollen. Es stelle sich aber die Frage, welche Pflichtverletzungen dem Konzern vorgeworfen werden.

Bei Arbeitsschutzkontrollen im Werk angemahnte Beanstandungen waren Ende Mai abgestellt worden. Der massenhafte Corona-Ausbruch wurde von Experten später vor allem auf ein bis dahin nicht bekanntes Risiko durch Aerosole in der Raumluft zurückgeführt. Durch Strafanzeigen in Gang gesetzte Ermittlungen gegen den Tönnies-Konzern laufen weiterhin, sollen dem Vernehmen nach aber bislang kaum Erkenntnisse bezüglich strafrechtlich relevanter Vorwürfe ergeben haben.

 

Will das Land auf Zeit spielen?

 

Beobachter vermuten indes auch ein Manöver des Landes, um bei dem politisch brisanten Thema durch einen jahrelangen Rechtsstreit auf Zeit zu spielen. Derweil führt der Kreis Gütersloh mit dem Fleischkonzern weiterhin Gespräche über die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch. Dem Vernehmen nach läuft es darauf hinaus, dass das Unternehmen, wie von Konzernchef Clemens Tönnies im Sommer freiwillig zugesagt, die Testkosten für die Bevölkerung im Kreis zahlt. Die Rede ist letztlich von knapp einer Million Euro. Andere Posten, die zwischendurch auch als Kosten auf dem "Tönnies-Deckel" im Gespräch waren, sind nach Westfalen-Blatt-Informationen bereits abgerechnet oder dem Konzern rechtlich nicht anzulasten.

 

Belastungen in Höhe von sechs Millionen Euro

 

Zwischenzeitlich war von Belastungen von mehr als sechs Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei Tönnies die Rede. Zu den Posten zählen etwa entfallene Beiträge für Kinderbetreuung, durch die Kassenärztliche Vereinigung beziehungsweise Krankenkassen gezahlte Corona-Tests, Aufwendungen für den Einsatz der Bundeswehr, Verpflegungskosten von Helfern und in Quarantäne befindlicher Personen sowie für die Bereitstellung von Quarantäne-Unterkünften, Dolmetscherkosten und Schutzausrüstung.

pm, ots

tagPlaceholderTags:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Themen auf dieser Seite

Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Themen, die Menschen bewegen. Aktuell ist es die Corona-Krise und deren politischen, sozialen und wirtschaftlichen  Folgen. Darüber hinaus bietet die Seite Interviews und  Specials, die besonderen Themen gewidmet sind.

 

English version 

 

The site focuses on the most important social and political issues that move people. Currently, it is the Corona crisis and its political, social and economic consequences. In addition, the site offers interviews and specials dedicated to specific topics.  


Impressum | AGB | Widerrufsbelehrung und -formular | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Copyright der Webseite Hintermeier Daily - Das mit dem Kürzel "mei" oder namentlich gekennzeichnet Text- und Videomaterial ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichungen, Verfielfältigungen und jede Form der gewerblichen Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne ausdrückliche Zustimmung der Betreiber der Webseite Hintermeier Daily ist untersagt.
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Start up
  • Journal
    • Politics & Economics
    • Klimawandel Umwelt Forschung
    • Europa im Blick
    • Das Interview
    • Mobilität und Reise
    • Job und Beruf
    • Fußball Sports & Co.
    • Schalke 04 - Die blaue Seite der Macht
    • Coronavirus Spezial
    • Kriminalität Blaulicht Spezial
    • Fußball: Tabellen und Statistiken
  • Redaktion
  • Kontakt
  • Media
  • Nach oben scrollen
zuklappen