Land will Fleischkonzern Tönnies keine Lohnerstattungen wegen der Corona-Schließung geben

Wie das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt berichtet, hat das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die zuständige Behörde per Erlass angewiesen, entsprechende Anträge auf Entschädigungen abzulehnen.

 

Damit droht der Streit um die Lohnerstattungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zum Fall für Gerichte zu werden. Der Landschaftsver-band Westfalen-Lippe habe mit der Abarbeitung der Anträge bereits begonnen, teilte das Ministerium mit. Nach Informationen des Westfalen Blatts geht es insgesamt um eine Summe im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Das MAGS erklärte, den LWL per Erlass angewiesen zu haben, auf Grundlage eines vom Ministerium eingeholten Rechtsgutachtens keine Entschädigungen zu zahlen, wenn es "durch die Nichtbeachtung der bestehenden Schutzpflichten des Arbeitgebers zu einer Infektion des Arbeitnehmers mit Covid-19 gekommen ist". Das Ministerium erklärt dazu: "In diesen Fällen führt die arbeitgeberseitige Pflichtverletzung dazu, dass ein Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers fortbesteht." Damit entfalle der Entschädigungsanspruch. Dies treffe auf den Fall des Fleischkonzerns Tönnies und seiner Werkvertragsunternehmen zu.

 

Öffentliche Hand wird nicht für die Kosten aufkommen

 

Minister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte: "Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird." Auf welche Grundlage der LWL die Ablehnung konkret stützen und Pflichtverletzungen nachweisen soll, wollte das Ministerium mit Hinweis auf eine "möglicherweise notwendige juristische Klärung" nicht detailliert beantworten.

 

Corona-Ausbruch mit 1400 Infizierten

 

Mitte Juni war es im Tönnies-Stammwerk mit 6000 Mitarbeitern zum Corona-Ausbruch mit rund 1400 Infizierten gekommen. Der Betrieb wurde für vier Wochen geschlossen. Das Gesetz sieht eine Erstattung von Lohnkosten durch das Land vor, wenn Behörden Betriebe schließen und Quarantäne anordnen. Arbeitgeber können sich die gezahlten Löhne dann rückwirkend erstatten lassen.

 

Noch keine Bescheide erhalten

 

Der Tönnies-Konzern erklärte, noch keine Bescheide zu seinen Anträgen auf Lohnkostenerstattung erhalten zu haben und sich deshalb inhaltlich nicht äußern zu wollen. Es stelle sich aber die Frage, welche Pflichtverletzungen dem Konzern vorgeworfen werden.

Bei Arbeitsschutzkontrollen im Werk angemahnte Beanstandungen waren Ende Mai abgestellt worden. Der massenhafte Corona-Ausbruch wurde von Experten später vor allem auf ein bis dahin nicht bekanntes Risiko durch Aerosole in der Raumluft zurückgeführt. Durch Strafanzeigen in Gang gesetzte Ermittlungen gegen den Tönnies-Konzern laufen weiterhin, sollen dem Vernehmen nach aber bislang kaum Erkenntnisse bezüglich strafrechtlich relevanter Vorwürfe ergeben haben.

 

Will das Land auf Zeit spielen?

 

Beobachter vermuten indes auch ein Manöver des Landes, um bei dem politisch brisanten Thema durch einen jahrelangen Rechtsstreit auf Zeit zu spielen. Derweil führt der Kreis Gütersloh mit dem Fleischkonzern weiterhin Gespräche über die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch. Dem Vernehmen nach läuft es darauf hinaus, dass das Unternehmen, wie von Konzernchef Clemens Tönnies im Sommer freiwillig zugesagt, die Testkosten für die Bevölkerung im Kreis zahlt. Die Rede ist letztlich von knapp einer Million Euro. Andere Posten, die zwischendurch auch als Kosten auf dem "Tönnies-Deckel" im Gespräch waren, sind nach Westfalen-Blatt-Informationen bereits abgerechnet oder dem Konzern rechtlich nicht anzulasten.

 

Belastungen in Höhe von sechs Millionen Euro

 

Zwischenzeitlich war von Belastungen von mehr als sechs Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei Tönnies die Rede. Zu den Posten zählen etwa entfallene Beiträge für Kinderbetreuung, durch die Kassenärztliche Vereinigung beziehungsweise Krankenkassen gezahlte Corona-Tests, Aufwendungen für den Einsatz der Bundeswehr, Verpflegungskosten von Helfern und in Quarantäne befindlicher Personen sowie für die Bereitstellung von Quarantäne-Unterkünften, Dolmetscherkosten und Schutzausrüstung.

pm, ots