Doppelbesteuerung von Renten: Klage gegen Bundesfinanzministerium eingereicht

Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Der Steuerberater wirft dem Ministerium vor, "geheime Absprachen" getroffen zu haben, um Rentner, die sich mit Einsprüchen gegen eine Doppel-besteuerung ihrer Altersbezüge wehren, aus den Verfahren zu drängen.

 

Braun verlangt Einsicht in die Akten, die über das Vorgehen des Ministeriums und der Finanzverwaltung Auskunft geben können. Dafür beruft er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Braun vertritt dem Bericht zufolge einen Saarbrücker Rentner in einer Musterklage vor dem Finanzgericht Saarbrücken (Az. 3 K 1072/20). Das Besondere daran: Der Steuerberater ist der erste Klagevertreter, der in einem Verfahren wegen verfassungswidriger Doppelbesteuerung von Renten eine Berechnungsmethode vorgelegt hat.

 

Mit Finanzmathematiker Formel entwickelt

 

Gemeinsam mit dem Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler hat er dazu eine Formel entwickelt. Damit wird laut dem Steuerfachmann der Nachweis geführt, dass es eine Doppelbesteuerung gibt, und zugleich dargelegt, wie hoch sie in jedem Einzelfall ist.

 

Immer größerer Anteil der Renten werden besteuert

 

Die Finanzbehörden verlangen von Rentnern, die wegen mutmaßlicher Doppel-besteuerung Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen, eine solche Berechnung, wie aus Unterlagen hervorgeht, die der "Saarbrücker Zeitung" vorliegen. Seit 2005 wird schrittweise ein immer größerer Anteil der Renten besteuert. Im Gegenzug können Erwerbstätige einen immer höheren Anteil ihrer Altersvorsorgebeiträge von der Steuer absetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits 2002 verboten, dass in Folge der Umstellung versteuerte Rentenbeiträge bei Auszahlung der Altersbezüge nochmals der Steuer unterliegen. pm, ots