Mietendeckel gekippt: Einbehaltene Mieten innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen - Alleingang des Berliner Senats ging schief

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, sagte radioeins vom rbb, nur ein kleiner Teil der Vermieter werde ausstehende Mietzahlungen nicht zurückfordern. In den meisten Fällen sollten die einbehaltenen Beträge innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden.

 

Für Mieter in finanziell schwierigen Situationen seien aber auch die Vermieter am Zug. Mit einer Kündigung zu drohen, halte der Verein für nicht fair: "Wir erwarten und erhoffen uns von den Vermietern, dass sie im Zweifel auch Ratenzahlungen akzeptieren." Chancen auf eine erneute Art Mietendeckel gebe es nun lediglich noch auf Bundesebene, so Geschäftsführer Wild: "Selbstverständlich ist ja die Forderung jetzt nicht deswegen unsinnig geworden, weil hier ja nur über die Kompetenzfrage entschieden wurde." Deswegen sei der Mieterverein auch dabei, im Bundestagswahlkampf die Forderung nach einer Verbesserung des Mietenrechts zu stellen. 

 

Rechtliche Unsicherheit ist gelöst

 

Unterdessen sagte der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, im Inforadio vom rbb, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts: "Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind - sowohl die Vermieter als auch die Mieter."

 

Alleingang des Berliner Senats ging schief

 

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: "Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen - sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen."

 

Eigeninitiative ist gefragt

 

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig: "Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann - wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden." pm, ots