Pflege-Branche: Freiwillig Ungeimpfte müssen mit Kündigung rechnen

Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegewesen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, müssen mit unbezahlter Freistellung und Kündigung rechnen.

 

Die für sie künftig geltende gesetzliche Impfpflicht werde zu einer "Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag", sagte der Offenburger Arbeitsrechtler Jürgen Markoswki der Kölnischen Rundschau : "Wer diese Pflicht nicht erfüllt, verstößt also gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag." Der Arbeitgeber müsse die Betroffenen auffordern, den Nachweis über Impfung oder Genesung zu erbringen, erläuterte Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

 

Von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung

 

"Wenn das nicht hilft, folgt die Abmahnung. Und dann bei beharrlicher Weigerung die Kündigung, die auch als außerordentliche erklärt werden kann." Während dieser Zeit müsse der Arbeitnehmer freigestellt werden: "Lohn muss nicht weitergezahlt werden, da der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht in der vorgesehenen Weise anbieten kann."

 

Gilt für alle Beschäftigten in der Pflegebranche

 

Markowski erläuterte, die neue Vorschrift gelte für alle Beschäftigten in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Praxen, unabhängig davon, ob sie Kontakt zu Patienten hätten. "Eine Buchhalterin könnte vielleicht auch zu Hause arbeiten. Dann stünde ein milderes Mittel als die Kündigung zur Verfügung." Denkbar sei auch ein Wechsel in eine andere Stelle beim gleichen Arbeitgeber, aber nicht mehr etwa im Krankenhaus. Das stoße aber bei kommunalen Krankenhäusern an Grenzen, denn sie seien meistens als eigene rechtliche Einheit organisiert, "der Arbeitgeber wäre also nicht mehr der gleiche". pm, ots