Staatsrechtler: Impfpflicht darf nicht auf Wunschvorstellungen beruhen

In der Debatte um eine Impfpflicht hat der Staatsrechts-Professor Hans Michael Heinig die Informationsbasis des Bundes für eine entsprechende Abstimmung im Bundestag als unzureichend kritisiert.

 

In einem Gastbeitrag für die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) schrieb der Jurist, dem Gesetzgeber stehe ein gewisser Prognosespielraum zu. "Aber willkürlich darf er nicht handeln." Eine so gravierende Rechtspflicht wie die Impfung "darf nicht alleine auf Hoffnungen und Wunschvorstellungen beruhen", gab der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen zu bedenken.

Heinig forderte die Bundesregierung auf, gesicherte Fakten als Grundlage einer Abstimmung bereitzustellen. Zu klären seien Fragen wie: "Reicht für einen Überlastungsschutz des Gesundheitssystems nicht eine risikoorientierte Impfpflicht, die die schon vorhandene einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausweitet und zudem bei einem bestimmten Alter und gewissen Vorerkrankungen greift? Wie stark senkt eine Impfung die Infektiösität? Reicht dieser Impfeffekt aus, um allen eine Pflicht zur Impfung zum Schutz Dritter zuzumuten? Steht der Nutzen für Dritte noch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs?"

 

Keine Gewissensfragen, sondern Fragen des Wissens

 

Dies alles seien keine Gewissensfragen, sondern Fragen des Wissens, erklärte Heinig. "Das vorhandene Fachwissen aufzubereiten und dem Bundestag zur Verfügung zu stellen ist Aufgabe der Bundesregierung. Daran ändert auch die Aufhebung der Fraktionsdisziplin nichts. Zumindest der Öffentlichkeit ist die Regierung belastbare Antworten auf zentrale Fragen für die Einführung einer weitergehenden Impfpflicht bislang schuldig geblieben." pm, ots