Weiter Wirbel um die Lindner-Hochzeit - Evangelische Kirche in der Kritik

Zur Trauung von Christian Lindner und Franca Lehfeldt hat Annette Kurschus, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem "Westfalen-Blatt" bestätigt, es könne der Eindruck entstehen, man könne die Kirchensteuer sparen, aber bei Bedarf kirchliche Dienste wie ein Event buchen. So sei es aber nicht.

  • "Sonderangebote für Reiche und Wichtige zu machen ist nicht unser Ding und wird es auch nie sein." Dass man in Medien jetzt das Wort "Lindner-Zeremonie" lese, wo ein Gottesdienst gemeint sei, sei ungut.
  • Nach ihrer Meinung zu der Trauung gefragt sagte Kurschus, sie habe nur eine Meinung zu Dingen, deren Sachverhalt sie genau kenne.
  • "Ich weiß zum Beispiel nicht genau, ob Herr Lindner oder Frau Lehfeldt vor der Trauung Kirchenmitglieder waren oder wurden. Zu den Aufgaben im Traugespräch gehört ja ausdrücklich, die Möglichkeit eines Kircheneintritts anzusprechen." Die Pfarrerin in Keitum habe entschieden, die beiden zu trauen.
  • "Und ich muss ihr vertrauen, dass sie dies nach dem Gespräch mit dem Paar nach reiflichem Nachdenken getan hat." Ein solches Gespräch unterliege der seelsorglichen Verschwiegenheit. "Wir wissen nicht, was Herr Lindner und Frau Lehfeldt erklärt haben."

Kurschus bestätigte, dass es Rechtslage auch der Nordkirche sei, nach einem Kirchenaustritt nicht in einer Kirche heiraten zu können.

  • "Es gibt aber einzelne Fälle, in denen eine Pfarrperson aus besonderen seelsorglichen Gründen davon abweicht und dies mit ihrem Gewissen vertritt."
  • Solche "Seelsorglichen Gründe" seien allerdings keine Allerweltsgründe. "Es wäre verantwortungslos, sie zu banalisieren."
  • Auf die Frage, ob sie ein Paar trauen würde, dass sich bewusst gegen eine Mitgliedschaft in der Kirche entschieden habe, sagte die EKD-Ratsvorsitzende: "Nein, ich sehe mich an die Ordnung unserer Kirche gebunden. Aber als Christin, zumal als evangelische Christin, die zur Freiheit berufen ist, würde ich aus schwerwiegenden seelsorglichen Gründen Barmherzigkeit über das Recht stellen.
  • Ich will ein Beispiel nennen, um das zu veranschaulichen. Menschen, die Gewalterfahrungen in der Kirche gemacht haben, sind nicht immer dem Glauben und dem Gottesdienst feind. Sie haben manchmal sehr ambivalente Haltungen.
  • Es kann sein, dass jemand, dem durch einen Pfarrer Leid angetan wurde, trotzdem den Wunsch hat, kirchlich zu heiraten, aber beschlossen hat, dass er nicht mehr zur Institution Kirche gehören und keinen Cent mehr an sie zahlen will.
  • In solch einem Fall würde ich zum Beispiel, auch wenn der Partner oder die Partnerin dieses Menschen kein Kirchenmitglied ist und also kirchenrechtlich eine kirchliche Trauung zu versagen ist, eine solche vornehmen."

An die Adresse des frisch getrauten Paares sagte Kurschus: "Ich wünsche den beiden, dass sie glücklich bleiben und dass ihre Liebe, die jetzt so im Rampenlicht steht, im grauen Alltag Bestand hat." pm, otsFoto: Terje Sollie