Warum Unfallversicherungen im Versicherungsfall nicht gerne zahlen

Kunden, die eine Unfallversicherung haben, sein im Schadensfall immer wieder mit Verweigerungs- und Hinhaltetaktiken konfrontiert.

 

Zwar würden viele Unternehmen mit dem Versprechen, im Ernstfall "schnell und unbürokratisch" zu helfen werben - die Realität sehe jedoch oft anders aus, wie jetzt Experten dem rbb bestätigen.

  • Im Ernstfall suchten Versicherungen oft Lücken und würden mitunter lügen, um nicht zu zahlen. Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, erkenne hier einen Reflex.
  • Im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT des rbb kritisiert er: "Die Versicherungen suchen immer nach Aufhängern, um sich entweder der Zahlung ganz entziehen zu können oder zu reduzieren. Man muss ihnen natürlich in bestimmten Fällen so ein Nachprüfungsrecht zubilligen. Aber selbst das geschieht dann immer so verzögert, dass die Angehörigen mürbe werden und sich dann mit einer geringeren Summe oftmals zufriedengeben."

In einem dem rbb vorliegenden Fall einer Witwe, deren Mann an den Folgen eines Unfalls starb, zog sich ein solcher Streit über Monate hin.

  • Der Mann hatte bei einer Versicherung eine entsprechende Police abgeschlossen. Doch anstatt die im Vertrag vereinbarte Todesfallsumme zu zahlen, bezweifelt das Unternehmen, dass der Tod überhaupt Folge des Unfalls gewesen sei.
  • Angeboten wurde lediglich ein Vergleich und auf Nachfrage angedeutet, dass man bei näherer Betrachtung von Gutachten eventuell gar nicht zahlen müsse. Anwalt Heynemann findet das "absurd" und die Belastung der Witwe mit diesem Streit "unanständig.".

Auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten findet derartige Taktiken fragwürdig, zumal sich der Streit für die Versicherung aus wirtschaftlicher Sicht dann oft gar nicht mehr lohne:

  • "Weil natürlich dann auch ein Gutachter eingeschaltet wird, weil Sachbearbeiter eingeschaltet werden müssen, die das weiterbearbeiten. Das alles kostet auch Geld."

Erst nach Einschalten der rbb-Verbraucherjournalisten seien im geschilderten Beispiel die eindeutigen medizinischen Gutachten berücksichtigt und die komplette Todesfallsumme in Höhe von 10.000 Euro an die Witwe überwiesen worden. pm, ots

Foto: StevePb