Was sich im Jahr 2023 alles für die Bürger ändert

Das ändert sich im Jahr 2023 alles für die Bürger. Vom Bürgergeld bis zur TÜV-Plakette.

 

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. 

  • Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. 
  • Kinderfreibetrag: Zum 1. Januar erfolgt eine Erhöhung um 404 auf 8.952 Euro. Im Folgejahr soll der Freibetrag auf 9.312 Euro steigen.
  • Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen.
  • In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig.

Mindestlohn in der Pflege steigt in zwei Stufen. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.

  • Die Krankenkassenbeiträge werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.
  • Wohngeld: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. 

Kassenpatienten brauchen ab 1. Januar im Krankheitsfall keinen gelben Schein mehr.

  • In der ersten Jahreshälfte schließen zudem fast alle Impfzentren. 
  • Steuerfreibetrag und Homeoffice-Pauschale werden erhöht
  • Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag  steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist  ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro).

Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

  • Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben.
  • Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. 

Ab voraussichtlich Januar soll die Bewertung der Immobilien verändert werden. Davon betroffen werden rund die Hälfte aller Erbschaftsfälle sein.

  • Künftig können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden.
  • Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
  • Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. 

Gebäudeversicherungen werden deutlich teurer. Grund ist laut Verbraucherzentrale unter anderem die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die die Versicherer viel Geld gekostet hat.

  • Zudem treibt die Rekordinflation mit steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten die Preise für Versicherungen in die Höhe.
  • Weil Kroatien die Landeswährung auf Euro umstellt, werden neue Euro-Münzen in Umlauf gebracht.

Strom- und Gaspreisbremse: Ab März sollen die Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. 

  • Energiepauschale: Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Pauschale von 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Kosten.  Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Klimaabgabe: Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

  • Mehrwegpflicht: Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.
  • Tabaksteuer: Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

49-Euro-Ticket: Der öffentliche Personennahverkehr soll 2023 für 49 Euro im Monat deutschlandweit genutzt werden können. Start noch unklar. 

  • Wer 1959 bis 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
  • Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 haben Menschen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dafür Zeit.
  • Wer an seinem Fahrzeug eine rosafarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2023 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen frischen Aufkleber in Orange. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine blaue Plakette.

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für Elektro-Fahrzeuge von 6.000 auf 4.500 Euro.

  • Die Typklassen für Fahrzeuge werden neu eingestuft. Für rund 8 Millionen Autobesitzer werden die Typklassen teurer, etwa 5 Millionen profitieren von einer günstigeren Einstufung.

Ab 1. Januar gilt ein Notvertretungsrecht für Ehepartner. Sie können in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Der Ehepartner wird demnach zum Bevollmächtigen des Partners, sollte dieser keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. mei

Foto: Annette Meyer/Pixabay