Staatsanwaltschaft klagt CDU-Politiker wegen Volksverhetzung an

Eine Aussage des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth aus Aschersleben (Salzlandkreis) beschäftigt ein weiteres Mal die Justiz.

 

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Angeklagt ist der 63-Jährige wegen Volksverhetzung. Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) vor knapp einem Jahr hatte Gürth geschrieben: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland."

 

Aussage "moralisch verwerflich"

 

Das Amtsgericht Aschersleben hatte die Aussage als moralisch verwerflich kritisiert, sie aber nicht als strafbare Aussage eingestuft und Gürth im März freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun Revision eingelegt. "Wir wollen den Freispruch aufheben lassen. Unser Ziel ist eine Verurteilung", sagte Behördensprecher Benedikt Bernzen der MZ.

 

18.000 Euro Geldstrafe möglich

 

Bei einer Revision wird die eigentliche Tat nicht erneut untersucht, sondern lediglich deren rechtliche Bewertung. "Was passiert ist, ist ja unstrittig", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Fall einer Verurteilung droht Gürth eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, insgesamt also 18.000 Euro.

 

"Das teile ich immer noch"

 

In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Aschersleben hatte Gürth als Angeklagter argumentiert, er habe sich nicht über Afghanen allgemein geäußert, sondern über schwere Straftäter, die das Land verlassen sollen. "Das teile ich immer noch", sagte Gürth im Gerichtssaal. pm, ots, Mitteldeutsche Zeitung

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