
Tennisikone Boris Becker habe öffentlich behauptet, dass seine Ex-Frau Lilly Becker Telefonate zwischen ihm und dem gemeinsamen Sohn, Amadeus, während seines Gefängnisaufenthalts in London "untersagt" haben soll.
Diese Behauptung sei falsch. Das Gegenteil sei richtig. Lilly Becker habe den Kontakt zwischen Vater und Sohn stets befürwortet und sogar eingefordert. Boris Becker habe hingegen seinen Sohn vernachlässigt, indem er einen geschuldeten Kindesunterhalt in mittlerweile erheblicher sechsstelliger Höhe, der vom Gericht in London im Jahre 2018 festgesetzt wurde, nicht bezahlt habe, so Dr. Michael Scheele von der Münchner Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH, die Lilly Becker in dieser Angelegenheit vertrete, in einer Stellungnahme.
Die Kanzlei habe vor diesem Hintergrund Boris Becker deshalb aufgefordert:
- die falsche Behauptung (siehe oben) künftig zu unterlassen,
- Vorschläge für eine angemessene Ratenzahlung hinsichtlich des geschuldeten und mehrfach angemahnten Unterhaltsbetrages zu machen.
Leider habe Boris Becker auf das Angebot einer Ratenzahlung bislang noch nicht reagiert, weshalb die Kanzlei sich gezwungen sehe, die mutmaßlich offene Unterhaltsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen.
pm, ots, Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
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